Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Themen "mieten und vermieten". Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter? Sind Haustiere erlaubt? Was gilt bei Kaution und Kündigung? Hier finden Sie Antworten.
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Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erlaubt der Mieter dem Begünstigten (Vermieter), Forderungen bargeldlos von seinem Konto einzuziehen. Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung wird der Zeitaufwand erspart, die fristgerechten Zahlungen ständig im Blick zu halten und der Verwaltung einiges an Verwaltungsaufwand, wie Schriftverkehr u.a.
Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters weder zu einer Untervermietung der gesamten Mieträume noch zu einer sonstigen dauernden Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.
Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraumes einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann. Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.
Dies muss der Mieter der Hausverwaltung nur mitteilen, wenn ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt.
Die Wohnungsübergabe findet zum Vertragsbeginn, und die Wohnungsabnahme zum Vertragsende statt.
Dabei werden alle Zähler wie Strom, Gas, Heizkostenverteiler und Wasser abgelesen, um den Verbrauch des Mieters genau zu berechnen. Dies ist für die jährliche Nebenkostenabrechnung relevant.
Außerdem wird die Anzahl der übergebenen Schlüssel dokumentiert und der Zustand der Wohnung festgehalten.
Sollten Mängel in der Wohnung vorhanden sein, werden diese ebenfalls notiert.
Bei der Wohnungsübergabe erhalten die Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung, die dem Einwohnermeldeamt zur Ummeldung vorgelegt werden muss.
Sowohl bei der Übergabe als auch bei der Endabnahme muss der Mieter dem Stromanbieter die Information über den Einzug/Auszug mitteilen.
Bei der Endabnahme werden alle Schlüssel wieder an die Hausverwaltung abgegeben. Ein Zutritt zu der Wohnung nach diesem Termin ist nicht mehr möglich. Die Wohnung muss dann also in einem Vertragsgemäßen Zustand abgegeben werden.
Die Verzugsanschrift ist für die Zusendung der anteiligen Nebenkostenabrechnung und Kautionsabrechnung zu vermerken.
Der Mieter hat sich in diesem Fall umgehend mit der Hausverwaltung in Verbindung zu setzen. Es wird versucht, eine individuelle Lösung zu finden.
Zahlt der Mieter die Miete an zwei aufeinander folgenden Terminen nicht oder nur teilweise, sodass der Mieter dem Vermieter einen nicht unerheblichen Teil schuldig bleibt oder schuldet der Mieter dem Vermieter einen Betrag, der so hoch ist wie zwei Monatsmieten, besteht seitens des Vermieters das Recht auf eine fristlose Kündigung.
Selbstverständlich! Dafür wird die Kopie des Personalausweises benötigt, damit eine Wohnungsgeberbestätigung aushändigt werden kann. Dennoch muss das Verhältnis der Personenzahl zur Wohnungsgröße beachtet werden.
Faustregel: Eine Person mehr als die Zimmeranzahl der Wohnung. Beispiel: Dreizimmerwohnung = vier Bewohner.
Der Mieter darf Haustiere, mit Ausnahme von Kleintieren (Katzen, Ziervögel etc.), nur mit Zustimmung des Vermieters halten. Die Zustimmung ist zu versagen oder kann widerrufen werden, wenn durch die Tiere andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden, die Mietsache erheblich beschädigt oder eine Beeinträchtigung der Mieter oder des Grundstücks zu befürchten ist.
Der Mieter muss sich mit der Wohnungsgeberbestätigung, die er bei der Wohnungsübergabe von der Hausverwaltung erhält, beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dafür hat der Mieter eine Frist von zwei Wochen. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird ein Ordnungsgeld fällig.
Die Nebenkosten werden in der jährlichen Nebenkostenabrechnung nach Verbrauch, Größe der Wohnung und/oder der Anzahl der Personen abgerechnet. So entsteht für den Mieter entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben.
Die meisten Vermieter orientieren sich bei der Nebenkostenabrechnung am Kalenderjahr und rechnen vom 01. Januar bis 31. Dezember eines Jahres ab. Die Abrechnungsperiode darf nicht mehr als 12 Monate betragen.
Der Vermieter hat eine Frist von 12 Monaten, um die Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zu übersenden.
Sofern nach Abschluss des Mietvertrages oder während des Mietverhältnisses neue Nebenkosten entstehen, die bei Abschluss des Mietvertrages nicht absehbar waren, kann der Vermieter diese auf den Mieter umlegen. Die Kosten müssen sachgerecht sein und der Vermieter muss diese dem Mieter schriftlich unter Angabe der Gründe mitteilen. Die Kosten können dann mit sofortiger Wirkung auch im laufenden Kalenderjahr abgerechnet werden.
Dies gilt ebenfalls für Betriebskosten, die zukünftig durch den Gesetzgeber beschlossen werden.
Die Mietsicherheit ist die höhe der dreifachen Monatskaltmiete.
Die Warmmiete, oder auch Bruttowarmmiete genannt, ist aus der Kaltmiete und den Nebenkosten zusammengesetzt. Die Kaltmiete ist lediglich für die Nutzung der Wohnräume gedacht. Die Nebenkosten werden noch mal in Heiz- und Betriebskosten unterschieden. Heizkosten sind Kosten, die durch das Heizen der Wohnung entstehen. Betriebskosten sind anfallende Bewirtschaftungskosten der Immobilie. Sind die Stromkosten bereits in der Warmmiete enthalten? Die Stromkosten sind immer vom Mieter separat „on top“ zu zahlen. Der Vertragsabschluss erfolgt mit dem Versorger, den der Mieter selbst wählt.
Der Mieter darf frühestens nach Beendigung des Mietverhältnisses die Rückzahlung der Kaution vom Vermieter verlangen.
Nach Auszug hat der Vermieter das Recht die geleistete Kaution inkl. Zinsen 6 Monate einzubehalten. Die sogenannte Prüfungs- und Überlegungsfrist, um bestehende Ansprüche aus dem Mietvertrag zu überprüfen. Bei Vertragsbeendigung wird die anteilige Nebenkostenabrechnung erst im Folgejahr zugestellt. Daher ist es möglich, dass ein Sicherheitseinbehalt von der Kaution abgezogen wird. Dies wird mit dem Abrechnungsergebnis verrechnet.
Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag eines Monats zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an.
Die Stromkosten sind immer vom Mieter separat „on top“ zu zahlen. Der Vertragsabschluss erfolgt mit dem Versorger, den der Mieter selbst wählt.
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf des übernächsten Monats. Die Kündigung ist schriftlich bis zum dritten Werktag eines Monats einzureichen.
Als Faustregel gilt: Die Bruttowarmmiete sollte 1/3 das Nettoeinkommen nicht übersteigen.